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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Geschäfte von Himmels.net (folgend "Wir") mit Dritten (folgend "Werbepartner") werden ausschliesslich auf Basis unserer jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend "AGB") geschlossen.

Gültigkeit der AGB
Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Himmels.net, insbesondere für Verträge und Buchungen (Kunden, Partner, Sponsoren, Mitglieder, o.ä.), die Zusammenarbeit mit anderen Agenturen, Magazinen und Anbietern von Werbeflächen, sowie für Agenturleistungen und die Vermittlung, Vertrieb oder Vermarktung von Leistungen Dritter.

Dazu zählen insbesondere alle Angebote und Leistungen von Himmels.net im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Vermittlung oder Vermarktung von eigenen oder fremden Werbeflächen, -einträgen und anderen -leistungen auf Domains, Webseiten, digitalen und analogen Magazinen, Informations- und Serviceportalen, Kommunikationsdiensten (wie Newsletter, o.ä.) sowie innerhalb unseres Portalverbunds, unserer Internetnetzwerke und den jeweils daran beteiligten Webseiten und Partnerseiten.

Die AGB gelten auch für alle Folgeaufträge sowie für mündliche und telefonische Aufträge, auch wenn dabei nicht erneut oder ausdrücklich auf unsere AGB hingewiesen wurde.

Ergänzende Regelungen bzw. Teilnahmebedingungen ("TB") gelten für Domains und Webhosting, Printmedien, Verbundleistungen und Mitgliedschaften, Sonder- und Gemeinschaftsaktionen, für Agenturleistungen sowie für die Vermittlung, Vermarktung und den Vertrieb von Fremdleistungen oder -produkten.

Unsere Leistungen
Wir stellen auf digitalen und analogen Medien und Plattformen verschiedene Werbeflächen, Werbeeinträge und andere Werbeleistungen zur Verfügung.

Der Werbepartner nutzt unsere Medien für die Bewerbung seines eigenen Angebots (Produkte und Leistungen) oder seines Unternehmens. Dazu werden "Werbemittel" des Werbepartners (Informationen in Form von Text, Bild, Links oder deren Kombination) gemäss unseren Standards in unseren Medien platziert.

Die Vereinbarungen über Art und Platzierung der Werbemittel ("Werbeauftrag") werden in der Auftragsbestätigung oder in einem individuell erstellten Angebot ("Einzelvertrag") definiert.

Vertragsschluss
Aufträge werden schriftlich, mündlich und digital angenommen.
Der Werbepartner kann einen entsprechenden Auftrag schriftlich (per Fax oder Post), digital (per E-Mail, per Bestellformular im Internet, o.ä.) oder mündlich (persönlich bzw. per Telefon) abgeben.

Bei mündlichen Aufträgen bekommt der Werbepartner eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax oder Post) oder digital per E-Mail. Diese wird bindend, wenn der Auftragsbestätigung nicht binnen 3 Arbeitstagen ("AT") schriftlich widersprochen wird.

Schriftliche Aufträge per Post und Fax sind durch den Eingang bei uns bindend. Bestellt der Werbepartner Leistungen per E-Mail oder über ein Bestellformular im Internet, so kommt der Vertrag durch Absenden der Mail bzw. des ausgefüllten Auftragsformulars und dem Versand unserer Eingangsbestätigung per E-Mail zustande.

Schriftliche Vereinbarungen per Fax gelten als ausreichend und somit als rechtsverbindlich. Es bedarf nicht zwingend eines Originals per Post. Dies gilt insbesondere für Standardverträge, Teilnahme- und Auftrags-bestätigungen, Lastschriftaufträge und Kündigungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Versender.

Auftragsformulare müssen stets vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt werden. Die Ausführung ersetzt eine schriftliche Bestätigung des Auftrages.

Agenturen und Handelsvertreter
Schaltet eine Agentur Aufträge für Dritte, kommt der Vertrag mit der Agentur, nicht mit deren Kunden zustande. Wir sind berechtigt, von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

Wird der Vertrag durch eine Vertriebsagenten oder Handelsvertreter vermittelt, werden eventuell getroffene Zusagen, Nebenabsprachen oder Sonderkonditionen nur Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich zustimmen und schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Vereinbarungen bei Unterschrift bereits schriftlich fixiert wurden. Weichen Preise von unserer aktuellen Preisliste ab, ergibt sich der für den Werbepartner verbindliche Preis aus dem unterschriebenen Auftrag oder Bestellformular.

Ablehnung
Wir behalten uns vor, Werbepartner und Werbemittel jederzeit im Ganzen als auch in Teilen abzulehnen. Dazu bedarf es keiner Begründung. Eine teilweise Ablehnung bei der Art der uns gestellten Werbemittel verpflichtet zur Nachbesserung und entbindet nicht von der Gültigkeit des Vertrags. In diesem Fall entstehen dem Werbepartner keine Ansprüche, insbesondere keine Ersatzansprüche.

Mögliche Gründe für die Ablehnung von Werbemittel sind Inhalte, die gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstossen, vom Deutschen Werberat beanstandet wurden oder die dem Wesen und der Ausrichtung unserer Plattform nicht entsprechen. Des Weiteren Werbemittel, deren optische oder technische Ausführung unprofessionell oder gar unzumutbar sind.

Wettbewerbsausschluss
Ein Anspruch auf Wettbewerbsausschluss oder Exklusivität bei bestimmten Branchen oder Regionen besteht generell nicht. Diese können nur, innerhalb der konzeptionellen Machbarkeit, der Struktur der Website sowie des gesetzlichen Rahmens durch Einzelverträge (z.B. bei Sonderwerbeformen oder Sponsoring) erfolgen.

Partnerprogramme
Werbung für Produkte oder Leistungen fremder Anbieter (wie z.B. Partnerprogramme, Affiliates, o.ä.) sind generell ausgeschlossen. Ausnahmen müssen im Einzelfall angefragt und schriftlich vereinbart werden.

Werbeverbund
Werbemittel von mehr als einem Werbetreibenden innerhalb einer Werbefläche (Werbeverbund, o.ä.) sind generell ausgeschlossen. Ausnahmen müssen im Einzelfall angefragt und schriftlich vereinbart werden.

Eine eigenmächtige oder nachträgliche Änderung berechtigt uns, den Account und die Werbemittel zu sperren sowie die Veröffentlichung auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Ein Ausgleich für entgangene Leistung kann nicht erhoben werden. Des Weiteren behalten wir uns Ersatzansprüche vor. Auch eine Abtretung etwaiger Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis an Dritte ist nicht zulässig.

Platzierung
Ein Anspruch auf Platzierung eines Werbemittels auf einer bestimmten Werbefläche, in einer bestimmten Reihenfolge, o.ä. besteht generell nicht. Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch bereits bestehende Platzierungen jederzeit zu ändern, wenn die Platzierung nicht ausdrücklich zugesicherter und wesentlicher Vertragsbestandteil eines Einzelvertrags (wie z.B. bei einem Sponsoring) ist.

Rotierende Werbemittel haben generell wechselnde Platzierungen. Wenn nichts anderes angegeben ist, werden diese nach dem Zufallsprinzip platziert.

Datenanlieferung
Für die rechtzeitige, fehlerfreie und vollständige Lieferung der benötigten Daten in digitaler Form und ausreichender Qualität ist der Werbepartner selbst verantwortlich. Unsere Standards (insbesondere Design, Format und technische Vorgaben) bei Logos und Bildern sowie Zeichenvorgaben bei Texten sind dabei unbedingt einzuhalten.

Die Anlieferung kann wahlweise per E-Mail oder per Post erfolgen. Daten per Post werden nicht zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit der Veröffentlichung.

Verantwortlichkeiten des Werbepartners
Jeder Werbepartner ist für die Einhaltung und rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, zu prüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

  1. Der Werbepartner versichert, zur Weitergabe und Verbreitung der gelieferten Daten berechtigt zu sein.
  2. Der Werbepartner ist für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit der gelieferten und veröffentlichten Daten selbst verantwortlich.
  3. Der Werbepartner versichert, dass alle Daten und Angaben mit geltendem Recht vereinbar sind. Bei Verstössen verpflichtet sich der Werbepartner, uns von allen Nachteilen und Ansprüchen, insbesondere Dritter, freizustellen, die uns durch von ihm begangene Rechtsverletzungen entstehen. Zudem für alle uns dadurch entstanden Kosten in voller Höhe aufzukommen.
  4. Der Werbepartner ist verpflichtet, die veröffentlichen Daten unverzüglich nach Freischaltung zu prüfen.
  5. Werbemittel müssen aufgrund ihrer Gestaltung als solche erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen wir Werbemittel als Werbung deutlich kenntlich machen, ohne dass dies einer Genehmigung des Werbepartners bedarf. Grundsätzlich ist jedoch der Werbepartner zu einer solchen Kennzeichnung bereits bei der Erstellung der Werbung verpflichtet.
  6. Kosten für vom Werbepartner gewünschte oder zu vertretende Änderungen an Werbemitteln hat der Werbepartner zu tragen.
  7. Der Werbepartner verpflichtet sich, uns über alle für den Auftrag relevante Änderungen seiner beruflichen Tätigkeit (wie z.B. neue Adresse, Mail- oder Webadresse, Bankdaten, o.ä.) selbständig zu unterrichten. Zudem, uns eventuelle Mängel oder Störungen (z.B. bei der Anzeige digitaler Werbemittel) unverzüglich zu melden und uns bei der Feststellung und Dokumentation dieser zu unterstützen.

Rechtmässigkeit von Werbemitteln
Wir sind im Verhältnis zum Werbepartner nicht verpflichtet, dessen Werbemittel auf etwaige Verstösse gegen geltendes Recht zu überprüfen. Wir behalten uns vor, Werbemittel im Ganzen oder in Teilen abzulehnen oder zu sperren.

Der Werbepartner darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Werbemittel nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen.

Sollten wir feststellen, dass bei einem Werbepartner eine Verletzung obiger Bestimmungen vorliegt, sind wir berechtigt, das betreffende Werbemittel bzw. den Auftrag zu sperren und die Veröffentlichung auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Ein Ausgleich für entgangene Werbeleistungen kann nicht erhoben werden.

Dasselbe gilt auch, wenn der Werbepartner bereits veröffentlichte Werbemittel, Links oder Daten nachträglich oder eigenmächtig ändert und diese Änderung o.g. Kriterien erfüllen. Analog gilt o.g. bei erotischen Inhalten oder erotisch anmutenden Inhalten aller Art. Im Zweifel bitten wir, unbedingt im Vorfeld die Machbarkeit der Werbemittel abzuklären.

Im Fall einer Sperrung, Aussetzung oder vorzeitiger Beendigung entsteht dem Werbepartner keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Ersatzansprüche. Zudem sind wir in o.g. Fällen zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Freigabe , Änderungen und Korrekturen
Neu erstellte Werbemittel und Änderungen an Werbemitteln müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 AT nach Kenntnisnahme (bzw. Möglichkeit zur Kenntnisnahme) vom Werbepartner korrigiert werden. Nach dieser Frist gilt das Werbemittel als abgenommen.

Wird eine Einrichtungsgebühr erhoben, ist im Rahmen der erstmaligen Erstellung eine kostenfreie Änderung enthalten. Jeder weitere Änderungswunsch wird nach Aufwand (per Stundenverrechnungssatz) berechnet.

Um den Anspruch auf kostenfreie Änderung oder Korrektur zu wahren, müssen eventuelle Änderungs- und Korrekturwünsche (Mängel die wir zu vertreten haben) unmittelbar nach Kenntnis oder Möglichkeit zur Kenntnisnahme, spätestens jedoch binnen 3 AT, schriftlich erhoben werden.

Änderungs- und Korrekturwünsche werden für uns erst bindend, wenn sie rechtzeitig eingehen und der Erhalt von uns schriftlich bestätigt wurde. Die Ausführung ersetzt unsere schriftliche Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, gelieferte Daten und Inhalte jederzeit an unsere Standards und Vorgaben, sowie an Format, Wesen und Gesamtkonzept der Plattform anzupassen.

Einmalige und laufende Kosten
Unser Preise für Werbemittel setzen sich aus einer einmaligen Pauschale ("Einrichtungsgebühr") und den laufenden Kosten ("Grundpreis") zusammen. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Bereitstellung einer Werbefläche in unseren Medien. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstige Kosten.

Für die Einrichtung eines Werbemittels ist eine einmalige Einrichtungsgebühr zu entrichten. Diese ist je nach Projekt und dem damit verbundenen Einrichtungsaufwand unterschiedlich, beträgt jedoch mindestens 10,- Euro (netto, zzgl. USt) je Einrichtung oder Freischaltung.

Notwendige oder vom Werbepartner gewünschte Änderungen an Werbemitteln werden nach Aufwand (per Stundenverrechnungssatz) berechnet, betragen jedoch mindestens 10,- Euro (netto, zzgl. USt) je Vorgang.

Die individuelle Erstellung von Werbemitteln (wie z.B. Banner, Texte, o.ä.) für unsere Medien werden nach Aufwand (per Stundenverrechnungssatz) oder per Pauschale abgerechnet. Die Verwendung der von uns erstellten Werbemittel ausserhalb unserer Medien ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung.

Ausgenommen von obigen Preisen sind anderslautende Auftragsbestätigungen, Dienstleistungs- oder Serviceverträge sowie individuelle Vereinbarungen per Einzelvertrag im Vorfeld.

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich stets netto in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäss aktueller Preisliste. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege. Optional sind zusätzliche Rechnungen per Briefpost (Versandpauschale gemäss Preisliste) möglich.

Zahlungen erfolgen durch Bankeinzug (Lastschriftverfahren). In begründeten Ausnahmen kann per Banküberweisung unter Angabe von Rechnungs- und Kundennummer überwiesen werden. Rechnungen sind binnen 5 AT nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Werbemittel werden von uns nach Zahlungseingang (sichtbare Gutschrift auf dem Kontobeleg) freigeschalten. Sonder- und Aktionspreise sowie Verbundleistungen und Mitgliedschaften werden ausschliesslich per Lastschrift abgerechnet.

Werbepartner sind vorleistungspflichtig. Abbuchungen per Lastschrift erfolgen vor der Veröffentlichung, bei Verlängerungen zu Beginn des Verlängerungsmonats. Bei Bezahlung per Rechnung muss der Rechnungsbetrag vor Leistungserbringung in voller Höhe auf unserem Konto gutgeschrieben sein.

Sonderaktionen und Preisänderungen
Unsere aktuelle Preisliste kann bei uns eingesehen oder unter Angabe der Kundennummer angefragt werden. Sonderaktionen sowie Preisänderungen werden per E-Mail oder im Internet unter www.Himmels.net angekündigt. Die alleinige Bekanntgabe im Internet gilt als hinreichende Änderungsmitteilung.

Sonderkonditionen gelten nur im definierten Aktionszeitraum. Ein Verpflichtung zur Beteiligung besteht ebenso wenig, wie ein genereller Anspruch auf Teilnahme. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Sonder- und Aktionspreise nur für die erste Rechnungsperiode. Verlängerungen werden zu regulären Preisen gemäss Preisliste abgerechnet. Davon abweichende Regelungen werden in der Auftragsbestätigung oder per Einzelvertrag vereinbart.

Wir behalten uns vor, unsere Preisliste jederzeit anzupassen und zu ergänzen. Preisänderungen treten bei Neubuchungen und Vertrags- verlängerungen (nächster Abrechnungszeitraum) automatisch in Kraft.

Provisionen und Rücklaufvergütung
Bei Verträgen, die Vergütungen auf Provisions- oder Rücklaufbasis (wie z.B. "Rücklaufvergütung") beinhalten, bilden Rückmeldungen oder Rücklaufzettel des Werbepartners einen wesentlichen Vertrags- bestandteil. Sie sind die Basis für die Abrechnung und die Höhe der Zahlungen.

Der Werbepartner hat uns Anfragen aller Art von Interessenten und Vermittlungen unverzüglich, eigenständig und wahrheitsgemäss zu melden ("Rückmeldung"). Die Pflicht zur Rückmeldung gilt auch, wenn keine Anfragen erfolgten oder die Anfragen zu keinem Abschluss führten.

Sind Rücklaufzettel zu führen, sind diese lückenlos und gewissenhaft zu führen sowie regelmässig, selbstständig und fristgerecht schriftlich an uns zu übermitteln.

Wurde nichts anderes vereinbart, werden Rückmeldungen unverzüglich, spätestens jedoch 3 AT nach Kenntnis, Rücklaufzettel am jeweils letzten Tag eines jeden Monats, schriftlich übermittelt. Provisionen werden unmittelbar bei Vertragsabschluss (Unterschrift des vermittelten Interessenten) fällig und sind fristgerecht bei uns zu entrichten. Provisionen sind generell unabhängig von Zahlungen des vermittelten Interessenten.

Rückmeldung und Rücklaufzettel gelten als rechtsverbindlich. Sie sind mit kaufmännischer Sorgfalt zu führen. Die Nachweispflicht obliegt dem Werbepartner. Werden Anfragen oder Abschlüsse nicht eigenständig, wahrheitsgemäss und fristgerecht gemeldet oder werden Rücklaufzettel nicht kaufmännisch, lückenlos, gewissenhaft und wahrheitsgemäss geführt, sind wir berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- Euro zu erheben. Werden Abschlüsse nicht wahrheitsgemäss gemeldet, wird die Vertragsstrafe unverzüglich fällig.

Vergütung per View oder Click
Bei Verträgen mit Vergütungsmodellen per View (wie TKP, o.ä.) bilden erfolgte Einblendungen durch Seitenaufrufe ("Views"), bei Verträgen mit Klickvergütung oder Klickprovisionen (wie "PPC", o.ä.) erfolgte Klicks ("Clicks") auf ein Werbemittel, die Basis für die Höhe der Vergütung. Anzeigen und Klicks werden von uns mittels digitaler Programme (wie z.B. einem Counter, o.ä.) gezählt. Diese Werte gelten als Basis für die Abrechnung mit dem Werbepartner.

Zahlungsverzug
Ist nichts anderes vereinbart, sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, Werbemittel und den Zugriff auf Daten zu sperren, deren Veröffentlichung auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Das Vertragsverhältnis als solches, die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung des Verzugsschadens bleiben davon unberührt. Ein Ersatzanspruch für entgangene Werbeleistung entsteht dadurch nicht.

Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr an. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Für jede Mahnungen erheben wir, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro (netto) inkl. Porto und Versand.

Bei jeder Rückbuchung einer Überweisung, erfolglosem Bankeinzug oder Stornierung einer Lastschrift erheben wir, zusätzlich zu etwaigen Bankspesen, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro (netto) je Vorgang. Dem Werbepartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

Altschulden, Mahnkosten und Zinsen werden bevorzugt getilgt. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Auftrag zulässig. Sperrungen oder Mängel berechtigt den Werbepartner nicht zur Rückbuchung oder Stornierung eines Lastschriftauftrags.

Bei Zahlungsschwierigkeiten informiert uns der Werbepartner selbstständig und schlägt eine für beide Seiten befriedigende Lösung vor. Geschieht dies nicht, berechtigt uns der Zahlungsverzug (insbesondere bei Sonder- und Aktionspreisen, Verbundleistungen und Mitgliedschaften, Sonder- und Gemeinschaftsaktionen), Rückbuchungen, erfolgloser Bankeinzug oder Stornierungen von Lastschriften zur fristlosen Kündigung. Zudem den Werbepartner von weiteren Leistungen und Aktionen auszuschliessen.

Laufzeit und Kündigung
Verträge für Werbemittel werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit bei digitalen Medien beträgt 12 Monate. Abweichende Zeiträume, insbesondere projekt-, aktions-, provisions- oder leistungsbezogene Regelungen werden per Auftragsbestätigung oder Einzelvertrag vereinbart.

Zeitlich befristete Verträge (z.B. bei zeitlich begrenzten Aktionen) enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Kündigung ist hierfür nicht nötig.

Laufende Verträge können von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt werden. Wird ein Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Verlängerungen erfolgen stets gemäss unserer jeweils aktuellen Preisliste. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Bereits entrichtete Entgelte können nicht, auch nicht anteilig, erstattet werden.

Kündigungen können schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Es gilt der Tag des Eingangs. Der Werbepartner erhält eine schriftliche Eingangsbestätigung unserer Buchhaltung. Bleibt diese aus, muss der Werbepartner sicherstellen, dass wir die Kündigung erhalten haben. Die Nachweispflicht obliegt dem Werbepartner.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnis endet unsere Pflicht zur Aufbewahrung von Werbemitteln mit dem Tag der letztmaligen Veröffentlichung.

Fristlose Kündigung und Ausschluss
Korrektes geschäftliches Verhalten, die Einwilligung per Lastschrift bzw. fristgerechter Zahlungseingang sind Basis unserer Preisgestaltung und somit wesentliche Vertragsbestandteile.

Bei Verstössen gegen o.g. Punkte behalten wir uns daher die einseitige Kündigung aus wichtigem Grund vor. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung verlieren bereits erstellte Angebote und Rechnungen mit dem Tag der Kündigung ihre Gültigkeit. Bereits erbrachte Leistungen werden auf Basis marktüblicher Preise abgerechnet, der Werbepartner ist für weitere Leistungen und Aktionen gesperrt.

Verfügbarkeit, Updates und Wartungsarbeiten
Unsere digitalen Medien stehen ganzjährig im Internet zur Verfügung. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass die Plattformen und die darauf platzierten Werbemittel jederzeit zum Abruf zur Verfügung stehen.

Da wir vor allem die Server Dritter nutzen, ist die Abrufbarkeit der Werbemittel in erster Linie von der Erreichbarkeit der Server unserer Partner ("Provider") abhängig.

Jedoch kann kein Provider eine ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit des Datenabrufs garantieren. Durch Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken, technischen Problemen an Hardware, Software, Knotenpunkten, Leitungen, etc. kann es zu temporären Störungen des Datenabrufs kommen. Dasselbe gilt für arbeitstechnische Ausfälle wie sie beispielsweise beim Update der Magazine, Wechsel des Providers, des Servers oder der Software (z.B. Bannerverwaltung, CMS o.ä.) vorkommen können. In jedem Fall bemühen wir uns, eventuelle Ausfallzeiten gering zu halten.

Bei entsprechenden Ausfällen besteht durch die Nichterreichbarkeit der Werbemittel kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrags oder andere Ersatzansprüche.

Mängel und Gewährleistung
Im Rahmen unserer technischen Standards gewährleisten wir eine funktionsgerechte Wiedergabe der Werbemittel. Die Gewährleistung gilt nicht für Schönheitsfehler oder Fehler bei der Anzeige des Werbemittels. Auch die unterschiedliche Darstellung durch die verschiedenen Browser ist ausdrücklich von der Gewährleistung ausgenommen.

Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung. Eine Nachbesserung auf Grund von termingebundenen Aufträgen kann nur abgelehnt werden, wenn dies im Vorfeld ausdrücklich festgelegt wurde. Für Umstände, die auf höherer Gewalt, auf Leistungen Dritter oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen liegen, übernehmen wir keine Gewähr.

Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Behebung von Mängeln deren rechtzeitige Anzeige. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel, die nicht unverzüglich, spätestens binnen 3 AT nach Kenntnis bzw. Möglichkeit zur Kenntnisnahme schriftlich angezeigt werden, sind ausgeschlossen.

Mängel berechtigen nicht zur Rückbuchung oder Stornierung eines Lastschriftauftrags.

Haftung
Wir prüfen die Werbemittel weder auf deren rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstösse gegen Rechte Dritter. Für bereitgestellte und veröffentlichte Daten ist ausschliesslich der Werbepartner selbst verantwortlich. Dies bezieht sich auch auf Inhalt, Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten.

Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäss dem BGB, bis zur Höhe, die für uns als Schaden vorhersehbar war. Unsere maximale Haftung ist auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme (bei jährlicher Abrechnung auf den Restwert im betreffenden Abrechnungs- zeitraum) beschränkt. Eine weitergehende Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, o.ä. ist generell ausgeschlossen.

Wir haften nicht für Dritte. Für Schäden oder Minderung durch Witterungseinflüsse, Brand oder Dritte schliessen wir ebenfalls die Haftung aus. Bei höherer Gewalt, Unwetter sowie Umständen oder Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, haften wir zudem nicht für die Termineinhaltung. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Werbemittel oder sonstiger Inhalte und Daten.

Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind generell ausgeschlossen.

Änderung unserer Webseiten
Das Mediengeschäft ist stetig im Wandel, das Internet ein schnelles Medium. Wir behalten uns daher ausdrücklich vor, unsere Medien jederzeit nach eigenem Ermessen im Ganzen oder in Teilen zu ändern, neu zu gestalten, anzupassen, zu erweitern, zu ergänzen oder, bei Bedarf, auch in Teilen oder im Ganzen zu löschen.

Dies bedarf nicht der Zustimmung oder Information der einzelnen Werbepartner und bezieht sich im Besonderen auf Format, Gestaltung, Struktur und Aufbau der Medien und deren Inhalte, Art, Anzahl und Adressen der beteiligte Verlinkungen und Domains (Internetadressen), optische und inhaltliche Standards, Grösse, Art, Gestaltung und Umfeld der verfügbaren Werbemittel, Anordnung und Art der Präsenz der Werbepartner, Gesamtzahl der Werbepartner und Werbeformen, Bewerbung der Medien sowie die Aufnahme von neuen Werbeformen, Sonderwerbeformen, Partnern oder Subunternehmern.

Änderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht, Rücktrittsrecht oder Ersatzansprüche. Sollte bei einer Löschung der Eintrag eines Werbepartners betroffen sein, akzeptiert dieser eine vergleichbare Ersatzlösung. Ausnahmen von dieser Regelung müssen in begründeten Fällen vorab ausdrücklich schriftlich festgehalten werden.

Leistungen, die nicht Vertragsinhalt sind oder werden können, wie z.B. Domains (Internetadressen) und Verlinkungen sowie Zusatzleistungen oder Leistungen, die wir kostenlos oder temporär zur Verfügung stellen, können jederzeit ohne Ankündigung oder Frist angepasst sowie in Teilen oder im Ganzen wieder eingestellt werden. Dies bedarf nicht der Zustimmung oder Information unserer Werbepartner, Partner und Mitglieder.

Wir behalten uns vor, das mit den Werbepartnern bestehende Vertragsverhältnis auch durch Dritte ausführen zu lassen sowie gegebenenfalls Webseiten, Magazine, Projekte oder Medien im Ganzen oder in Teilen zu veräussern. Auch dies begründet kein Sonderkündigungsrecht, Rücktrittsrecht oder Ersatzansprüche.

Änderungen unserer AGB
Wir sind berechtigt, unsere AGB jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen. Änderungen werden per E-Mail oder im Internet unter www.Himmels.net mit einer angemessenen Frist angekündigt. Die alleinige Bekanntgabe im Internet wird hierbei als hinreichende Änderungsmitteilung vereinbart.

Widerspricht der Werbepartner den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis (bzw. Möglichkeit zur Kenntnisnahme) oder spätestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese wirksam.

Widerspricht der Werbepartner innerhalb dieser Frist schriftlich per Fax oder Post, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode fortgesetzt. In diesem Fall behalten wir uns jedoch vor, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

In jedem Fall treten die geänderten AGB bei Neubuchungen und Vertragsverlängerungen (nächster Abrechnungszeitraum) automatisch in Kraft.

Sind Änderungen und Ergänzungen aus rechtlichen oder existenziellen Gründen unerlässlich, entfällt unsere Ankündigungspflicht und das Widerspruchsrecht des Werbepartners. Derartige Änderungen und Ergänzungen begründen keine Sonderkündigungsrecht oder Ersatzansprüche. Analog gilt oben Genanntes auch für ergänzenden Regelungen und TB. Siehe dazu auch unter "Gültigkeit der AGB".

Daten und Datenschutz
Die Daten der Werbepartner werden bei uns gemäss den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung erfolgt nur insofern, wie dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich bzw. vereinbart ist. Wir haben jedoch keinen Einfluss auf die rechtmässige Nutzung der im Internet veröffentlichen Daten und Inhalte durch Dritte.

Erreichbarkeit per E-Mail
Werbemails und Spams sind lästig. Jedoch muss der Werbepartner sicherstellen, dass er unsere E-Mails mit relevanten Daten zur Kundenbeziehung (wie aktuelle Änderungen, Angeboten und Aktionen, etc.) jederzeit erhält. Optional kann der Werbepartner auch weitere Informationen und kostenlose Newsletter erhalten. Ist dieser Service nicht gewünscht, kann er jederzeit abbestellt werden.

PR und Pressemitteilungen

Wir behalten uns vor, die Namen der Werbepartner in unseren "News", bei Bedarf auch in Pressmitteilungen ("PM") zu veröffentlichen. Ist dies nicht gewünscht, muss dies vor Vertragschluss angezeigt werden.

Bei Bedarf können gemeinsame PM verfasst werden. Alle anderen PM, die uns oder unsere Medien beinhalten oder darauf Bezug nehmen, sind vor der Veröffentlichung durch uns frei zu geben.

Sonstiges
Sondervereinbarungen, mündliche Absprachen und Zusagen bedürfen der Schriftform und unserer Unterschrift. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformerfordernis. Jegliche Vertragsabrede, die unsere AGB (auch in Teilen) berührt, bedarf eines Einzelvertrags sowie unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung um gültig zu werden.

Manuelle Änderungen oder Zusätze an Auftragsbestätigungen oder Verträgen durch den Werbepartner sind unzulässig und somit nichtig. Sie gelten als nicht geschrieben. Die Rechtmässigkeit des eigentlichen Vertrags bleibt von dieser Regelung unberührt.

Die Geschäftspartner verpflichten sich, geschäftliche Verhandlungen, Unterlagen, Konditionen und Verträge, insbesondere bei individuellen Vereinbarungen, Rabatt- und Sonderaktionen sowie bei Mitgliedschaften, vertraulich zu behandeln und Stillschweigen gegenüber Dritte zu wahren. Dies gilt auch für Interessenten, mit denen keine oder noch keine Zusammenarbeit zustande gekommen ist.

Anders lautende AGB der Geschäftspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen. Kommt es zu einer geschäftlichen Zusammenarbeit gelten unsere AGB als durch den Geschäftspartner akzeptiert.

Sollte einer der obigen Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Übrigen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen Klausel durch eine gültige Regelung zu ersetzen, die der ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, falls sich ein Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte. Das Vertragsverhältnis als solches bleibt unabhängig davon bestehen, § 139 BGB findet keine Anwendung.

Ergänzend zu unseren AGB gelten gesonderte Regelungen und TB (siehe "Gültigkeit der AGB").

Erfüllungsort ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Soweit rechtlich zulässig wird München als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 01. April 2007
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