Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Geschäfte von Himmels.net (folgend "Wir") mit
Dritten (folgend "Werbepartner") werden ausschliesslich
auf Basis unserer jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(folgend "AGB") geschlossen.
Gültigkeit der AGB
Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Himmels.net,
insbesondere für Verträge und Buchungen (Kunden, Partner,
Sponsoren, Mitglieder, o.ä.), die Zusammenarbeit mit anderen
Agenturen, Magazinen und Anbietern von Werbeflächen, sowie
für Agenturleistungen und die Vermittlung, Vertrieb oder Vermarktung
von Leistungen Dritter.
Dazu zählen insbesondere alle Angebote und Leistungen von Himmels.net
im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Vermittlung oder Vermarktung
von eigenen oder fremden Werbeflächen, -einträgen und
anderen -leistungen auf Domains, Webseiten, digitalen und analogen
Magazinen, Informations- und Serviceportalen, Kommunikationsdiensten
(wie Newsletter, o.ä.) sowie innerhalb unseres Portalverbunds,
unserer Internetnetzwerke und den jeweils daran beteiligten Webseiten
und Partnerseiten.
Die AGB gelten auch für alle Folgeaufträge sowie für
mündliche und telefonische Aufträge, auch wenn dabei nicht
erneut oder ausdrücklich auf unsere AGB hingewiesen wurde.
Ergänzende Regelungen bzw. Teilnahmebedingungen ("TB")
gelten für Domains und Webhosting, Printmedien, Verbundleistungen
und Mitgliedschaften, Sonder- und Gemeinschaftsaktionen, für
Agenturleistungen sowie für die Vermittlung, Vermarktung und
den Vertrieb von Fremdleistungen oder -produkten.
Unsere Leistungen
Wir stellen auf digitalen und analogen Medien und Plattformen verschiedene
Werbeflächen, Werbeeinträge und andere Werbeleistungen
zur Verfügung.
Der Werbepartner nutzt unsere Medien für die Bewerbung seines
eigenen Angebots (Produkte und Leistungen) oder seines Unternehmens.
Dazu werden "Werbemittel" des Werbepartners (Informationen
in Form von Text, Bild, Links oder deren Kombination) gemäss
unseren Standards in unseren Medien platziert.
Die Vereinbarungen über Art und Platzierung der Werbemittel
("Werbeauftrag") werden in der Auftragsbestätigung
oder in einem individuell erstellten Angebot ("Einzelvertrag")
definiert.
Vertragsschluss
Aufträge werden schriftlich, mündlich und digital angenommen.
Der Werbepartner kann einen entsprechenden Auftrag schriftlich (per
Fax oder Post), digital (per E-Mail, per Bestellformular im Internet,
o.ä.) oder mündlich (persönlich bzw. per Telefon)
abgeben.
Bei mündlichen Aufträgen bekommt der Werbepartner eine
schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax oder Post) oder digital
per E-Mail. Diese wird bindend, wenn der Auftragsbestätigung
nicht binnen 3 Arbeitstagen ("AT") schriftlich widersprochen
wird.
Schriftliche Aufträge per Post und Fax sind durch den Eingang
bei uns bindend. Bestellt der Werbepartner Leistungen per E-Mail
oder über ein Bestellformular im Internet, so kommt der Vertrag
durch Absenden der Mail bzw. des ausgefüllten Auftragsformulars
und dem Versand unserer Eingangsbestätigung per E-Mail zustande.
Schriftliche Vereinbarungen per Fax gelten als ausreichend und somit
als rechtsverbindlich. Es bedarf nicht zwingend eines Originals
per Post. Dies gilt insbesondere für Standardverträge,
Teilnahme- und Auftrags-bestätigungen, Lastschriftaufträge
und Kündigungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Versender.
Auftragsformulare müssen stets vollständig und wahrheitsgemäss
ausgefüllt werden. Die Ausführung ersetzt eine schriftliche
Bestätigung des Auftrages.
Agenturen und Handelsvertreter
Schaltet eine Agentur Aufträge für Dritte, kommt der Vertrag
mit der Agentur, nicht mit deren Kunden zustande. Wir sind berechtigt,
von der Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
Wird der Vertrag durch eine Vertriebsagenten oder Handelsvertreter
vermittelt, werden eventuell getroffene Zusagen, Nebenabsprachen
oder Sonderkonditionen nur Vertragsbestandteil, wenn wir diesen
ausdrücklich zustimmen und schriftlich bestätigen. Dies
gilt auch für den Fall, dass die Vereinbarungen bei Unterschrift
bereits schriftlich fixiert wurden. Weichen Preise von unserer aktuellen
Preisliste ab, ergibt sich der für den Werbepartner verbindliche
Preis aus dem unterschriebenen Auftrag oder Bestellformular.
Ablehnung
Wir behalten uns vor, Werbepartner und Werbemittel jederzeit im
Ganzen als auch in Teilen abzulehnen. Dazu bedarf es keiner Begründung.
Eine teilweise Ablehnung bei der Art der uns gestellten Werbemittel
verpflichtet zur Nachbesserung und entbindet nicht von der Gültigkeit
des Vertrags. In diesem Fall entstehen dem Werbepartner keine Ansprüche,
insbesondere keine Ersatzansprüche.
Mögliche Gründe für die Ablehnung von Werbemittel
sind Inhalte, die gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen
verstossen, vom Deutschen Werberat beanstandet wurden oder die dem
Wesen und der Ausrichtung unserer Plattform nicht entsprechen. Des
Weiteren Werbemittel, deren optische oder technische Ausführung
unprofessionell oder gar unzumutbar sind.
Wettbewerbsausschluss
Ein Anspruch auf Wettbewerbsausschluss oder Exklusivität bei
bestimmten Branchen oder Regionen besteht generell nicht. Diese
können nur, innerhalb der konzeptionellen Machbarkeit, der
Struktur der Website sowie des gesetzlichen Rahmens durch Einzelverträge
(z.B. bei Sonderwerbeformen oder Sponsoring) erfolgen.
Partnerprogramme
Werbung für Produkte oder Leistungen fremder Anbieter (wie
z.B. Partnerprogramme, Affiliates, o.ä.) sind generell ausgeschlossen.
Ausnahmen müssen im Einzelfall angefragt und schriftlich vereinbart
werden.
Werbeverbund
Werbemittel von mehr als einem Werbetreibenden innerhalb einer Werbefläche
(Werbeverbund, o.ä.) sind generell ausgeschlossen. Ausnahmen
müssen im Einzelfall angefragt und schriftlich vereinbart werden.
Eine eigenmächtige oder nachträgliche Änderung berechtigt
uns, den Account und die Werbemittel zu sperren sowie die Veröffentlichung
auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Ein Ausgleich für entgangene
Leistung kann nicht erhoben werden. Des Weiteren behalten wir uns
Ersatzansprüche vor. Auch eine Abtretung etwaiger Rechte und
Pflichten aus einem Vertragsverhältnis an Dritte ist nicht
zulässig.
Platzierung
Ein Anspruch auf Platzierung eines Werbemittels auf einer bestimmten
Werbefläche, in einer bestimmten Reihenfolge, o.ä. besteht
generell nicht. Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch bereits
bestehende Platzierungen jederzeit zu ändern, wenn die Platzierung
nicht ausdrücklich zugesicherter und wesentlicher Vertragsbestandteil
eines Einzelvertrags (wie z.B. bei einem Sponsoring) ist.
Rotierende Werbemittel haben generell wechselnde Platzierungen.
Wenn nichts anderes angegeben ist, werden diese nach dem Zufallsprinzip
platziert.
Datenanlieferung
Für die rechtzeitige, fehlerfreie und vollständige Lieferung
der benötigten Daten in digitaler Form und ausreichender Qualität
ist der Werbepartner selbst verantwortlich. Unsere Standards (insbesondere
Design, Format und technische Vorgaben) bei Logos und Bildern sowie
Zeichenvorgaben bei Texten sind dabei unbedingt einzuhalten.
Die Anlieferung kann wahlweise per E-Mail oder per Post erfolgen.
Daten per Post werden nicht zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet mit der Veröffentlichung.
Verantwortlichkeiten des Werbepartners
Jeder Werbepartner ist für die Einhaltung und rechtliche Zulässigkeit
der von ihm gelieferten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
Wir sind nicht verpflichtet, zu prüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt
werden.
- Der Werbepartner versichert, zur Weitergabe und Verbreitung
der gelieferten Daten berechtigt zu sein.
- Der Werbepartner ist für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität,
Gestaltung und Vollständigkeit der gelieferten und veröffentlichten
Daten selbst verantwortlich.
- Der Werbepartner versichert, dass alle Daten und Angaben mit
geltendem Recht vereinbar sind. Bei Verstössen verpflichtet
sich der Werbepartner, uns von allen Nachteilen und Ansprüchen,
insbesondere Dritter, freizustellen, die uns durch von ihm begangene
Rechtsverletzungen entstehen. Zudem für alle uns dadurch
entstanden Kosten in voller Höhe aufzukommen.
- Der Werbepartner ist verpflichtet, die veröffentlichen
Daten unverzüglich nach Freischaltung zu prüfen.
- Werbemittel müssen aufgrund ihrer Gestaltung als solche
erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen wir Werbemittel
als Werbung deutlich kenntlich machen, ohne dass dies einer Genehmigung
des Werbepartners bedarf. Grundsätzlich ist jedoch der Werbepartner
zu einer solchen Kennzeichnung bereits bei der Erstellung der
Werbung verpflichtet.
- Kosten für vom Werbepartner gewünschte oder zu vertretende
Änderungen an Werbemitteln hat der Werbepartner zu tragen.
- Der Werbepartner verpflichtet sich, uns über alle für
den Auftrag relevante Änderungen seiner beruflichen Tätigkeit
(wie z.B. neue Adresse, Mail- oder Webadresse, Bankdaten, o.ä.)
selbständig zu unterrichten. Zudem, uns eventuelle Mängel
oder Störungen (z.B. bei der Anzeige digitaler Werbemittel)
unverzüglich zu melden und uns bei der Feststellung und Dokumentation
dieser zu unterstützen.
Rechtmässigkeit von Werbemitteln
Wir sind im Verhältnis zum Werbepartner nicht verpflichtet,
dessen Werbemittel auf etwaige Verstösse gegen geltendes Recht
zu überprüfen. Wir behalten uns vor, Werbemittel im Ganzen
oder in Teilen abzulehnen oder zu sperren.
Der Werbepartner darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner
Werbemittel nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen.
Sollten wir feststellen, dass bei einem Werbepartner eine Verletzung
obiger Bestimmungen vorliegt, sind wir berechtigt, das betreffende
Werbemittel bzw. den Auftrag zu sperren und die Veröffentlichung
auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Ein Ausgleich für entgangene
Werbeleistungen kann nicht erhoben werden.
Dasselbe gilt auch, wenn der Werbepartner bereits veröffentlichte
Werbemittel, Links oder Daten nachträglich oder eigenmächtig
ändert und diese Änderung o.g. Kriterien erfüllen.
Analog gilt o.g. bei erotischen Inhalten oder erotisch anmutenden
Inhalten aller Art. Im Zweifel bitten wir, unbedingt im Vorfeld
die Machbarkeit der Werbemittel abzuklären.
Im Fall einer Sperrung, Aussetzung oder vorzeitiger Beendigung entsteht
dem Werbepartner keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Ersatzansprüche.
Zudem sind wir in o.g. Fällen zur fristlosen Kündigung
berechtigt.
Freigabe , Änderungen und Korrekturen
Neu erstellte Werbemittel und Änderungen an Werbemitteln müssen
unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 AT nach Kenntnisnahme
(bzw. Möglichkeit zur Kenntnisnahme) vom Werbepartner korrigiert
werden. Nach dieser Frist gilt das Werbemittel als abgenommen.
Wird eine Einrichtungsgebühr erhoben, ist im Rahmen der erstmaligen
Erstellung eine kostenfreie Änderung enthalten. Jeder weitere
Änderungswunsch wird nach Aufwand (per Stundenverrechnungssatz)
berechnet.
Um den Anspruch auf kostenfreie Änderung oder Korrektur zu
wahren, müssen eventuelle Änderungs- und Korrekturwünsche
(Mängel die wir zu vertreten haben) unmittelbar nach Kenntnis
oder Möglichkeit zur Kenntnisnahme, spätestens jedoch
binnen 3 AT, schriftlich erhoben werden.
Änderungs- und Korrekturwünsche werden für uns erst
bindend, wenn sie rechtzeitig eingehen und der Erhalt von uns schriftlich
bestätigt wurde. Die Ausführung ersetzt unsere schriftliche
Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich das
Recht vor, gelieferte Daten und Inhalte jederzeit an unsere Standards
und Vorgaben, sowie an Format, Wesen und Gesamtkonzept der Plattform
anzupassen.
Einmalige und laufende Kosten
Unser Preise für Werbemittel setzen sich aus einer einmaligen
Pauschale ("Einrichtungsgebühr") und den laufenden
Kosten ("Grundpreis") zusammen. Der Grundpreis ist die
Vergütung für die Bereitstellung einer Werbefläche
in unseren Medien. Er enthält keine Produktionskosten oder
sonstige Kosten.
Für die Einrichtung eines Werbemittels ist eine einmalige Einrichtungsgebühr
zu entrichten. Diese ist je nach Projekt und dem damit verbundenen
Einrichtungsaufwand unterschiedlich, beträgt jedoch mindestens
10,- Euro (netto, zzgl. USt) je Einrichtung oder Freischaltung.
Notwendige oder vom Werbepartner gewünschte Änderungen
an Werbemitteln werden nach Aufwand (per Stundenverrechnungssatz)
berechnet, betragen jedoch mindestens 10,- Euro (netto, zzgl. USt)
je Vorgang.
Die individuelle Erstellung von Werbemitteln (wie z.B. Banner, Texte,
o.ä.) für unsere Medien werden nach Aufwand (per Stundenverrechnungssatz)
oder per Pauschale abgerechnet. Die Verwendung der von uns erstellten
Werbemittel ausserhalb unserer Medien ist nicht gestattet. Ausnahmen
bedürfen der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen
Genehmigung.
Ausgenommen von obigen Preisen sind anderslautende Auftragsbestätigungen,
Dienstleistungs- oder Serviceverträge sowie individuelle Vereinbarungen
per Einzelvertrag im Vorfeld.
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich stets netto in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
gemäss aktueller Preisliste. Die Rechnungsstellung erfolgt
auf elektronischem Wege. Optional sind zusätzliche Rechnungen
per Briefpost (Versandpauschale gemäss Preisliste) möglich.
Zahlungen erfolgen durch Bankeinzug (Lastschriftverfahren). In begründeten
Ausnahmen kann per Banküberweisung unter Angabe von Rechnungs-
und Kundennummer überwiesen werden. Rechnungen sind binnen
5 AT nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Werbemittel
werden von uns nach Zahlungseingang (sichtbare Gutschrift auf dem
Kontobeleg) freigeschalten. Sonder- und Aktionspreise sowie Verbundleistungen
und Mitgliedschaften werden ausschliesslich per Lastschrift abgerechnet.
Werbepartner sind vorleistungspflichtig. Abbuchungen per Lastschrift
erfolgen vor der Veröffentlichung, bei Verlängerungen
zu Beginn des Verlängerungsmonats. Bei Bezahlung per Rechnung
muss der Rechnungsbetrag vor Leistungserbringung in voller Höhe
auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Sonderaktionen und Preisänderungen
Unsere aktuelle Preisliste kann bei uns eingesehen oder unter Angabe
der Kundennummer angefragt werden. Sonderaktionen sowie Preisänderungen
werden per E-Mail oder im Internet unter www.Himmels.net angekündigt.
Die alleinige Bekanntgabe im Internet gilt als hinreichende Änderungsmitteilung.
Sonderkonditionen gelten nur im definierten Aktionszeitraum. Ein
Verpflichtung zur Beteiligung besteht ebenso wenig, wie ein genereller
Anspruch auf Teilnahme. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten
Sonder- und Aktionspreise nur für die erste Rechnungsperiode.
Verlängerungen werden zu regulären Preisen gemäss
Preisliste abgerechnet. Davon abweichende Regelungen werden in der
Auftragsbestätigung oder per Einzelvertrag vereinbart.
Wir behalten uns vor, unsere Preisliste jederzeit anzupassen und
zu ergänzen. Preisänderungen treten bei Neubuchungen und
Vertrags- verlängerungen (nächster Abrechnungszeitraum)
automatisch in Kraft.
Provisionen und Rücklaufvergütung
Bei Verträgen, die Vergütungen auf Provisions- oder Rücklaufbasis
(wie z.B. "Rücklaufvergütung") beinhalten, bilden
Rückmeldungen oder Rücklaufzettel des Werbepartners einen
wesentlichen Vertrags- bestandteil. Sie sind die Basis für
die Abrechnung und die Höhe der Zahlungen.
Der Werbepartner hat uns Anfragen aller Art von Interessenten und
Vermittlungen unverzüglich, eigenständig und wahrheitsgemäss
zu melden ("Rückmeldung"). Die Pflicht zur Rückmeldung
gilt auch, wenn keine Anfragen erfolgten oder die Anfragen zu keinem
Abschluss führten.
Sind Rücklaufzettel zu führen, sind diese lückenlos
und gewissenhaft zu führen sowie regelmässig, selbstständig
und fristgerecht schriftlich an uns zu übermitteln.
Wurde nichts anderes vereinbart, werden Rückmeldungen unverzüglich,
spätestens jedoch 3 AT nach Kenntnis, Rücklaufzettel am
jeweils letzten Tag eines jeden Monats, schriftlich übermittelt.
Provisionen werden unmittelbar bei Vertragsabschluss (Unterschrift
des vermittelten Interessenten) fällig und sind fristgerecht
bei uns zu entrichten. Provisionen sind generell unabhängig
von Zahlungen des vermittelten Interessenten.
Rückmeldung und Rücklaufzettel gelten als rechtsverbindlich.
Sie sind mit kaufmännischer Sorgfalt zu führen. Die Nachweispflicht
obliegt dem Werbepartner. Werden Anfragen oder Abschlüsse nicht
eigenständig, wahrheitsgemäss und fristgerecht gemeldet
oder werden Rücklaufzettel nicht kaufmännisch, lückenlos,
gewissenhaft und wahrheitsgemäss geführt, sind wir berechtigt
den Vertrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe in
Höhe von 5.000,- Euro zu erheben. Werden Abschlüsse nicht
wahrheitsgemäss gemeldet, wird die Vertragsstrafe unverzüglich
fällig.
Vergütung per View oder Click
Bei Verträgen mit Vergütungsmodellen per View (wie TKP,
o.ä.) bilden erfolgte Einblendungen durch Seitenaufrufe ("Views"),
bei Verträgen mit Klickvergütung oder Klickprovisionen
(wie "PPC", o.ä.) erfolgte Klicks ("Clicks")
auf ein Werbemittel, die Basis für die Höhe der Vergütung.
Anzeigen und Klicks werden von uns mittels digitaler Programme (wie
z.B. einem Counter, o.ä.) gezählt. Diese Werte gelten
als Basis für die Abrechnung mit dem Werbepartner.
Zahlungsverzug
Ist nichts anderes vereinbart, sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt,
Werbemittel und den Zugriff auf Daten zu sperren, deren Veröffentlichung
auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Das Vertragsverhältnis
als solches, die Zahlungspflicht sowie die Geltendmachung des Verzugsschadens
bleiben davon unberührt. Ein Ersatzanspruch für entgangene
Werbeleistung entsteht dadurch nicht.
Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr
an. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe
von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Für jede Mahnungen
erheben wir, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00
Euro (netto) inkl. Porto und Versand.
Bei jeder Rückbuchung einer Überweisung, erfolglosem Bankeinzug
oder Stornierung einer Lastschrift erheben wir, zusätzlich
zu etwaigen Bankspesen, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 15,00 Euro (netto) je Vorgang. Dem Werbepartner bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens offen.
Altschulden, Mahnkosten und Zinsen werden bevorzugt getilgt. Aufrechnungen
sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten
Forderungen aus demselben Auftrag zulässig. Sperrungen oder
Mängel berechtigt den Werbepartner nicht zur Rückbuchung
oder Stornierung eines Lastschriftauftrags.
Bei Zahlungsschwierigkeiten informiert uns der Werbepartner selbstständig
und schlägt eine für beide Seiten befriedigende Lösung
vor. Geschieht dies nicht, berechtigt uns der Zahlungsverzug (insbesondere
bei Sonder- und Aktionspreisen, Verbundleistungen und Mitgliedschaften,
Sonder- und Gemeinschaftsaktionen), Rückbuchungen, erfolgloser
Bankeinzug oder Stornierungen von Lastschriften zur fristlosen Kündigung.
Zudem den Werbepartner von weiteren Leistungen und Aktionen auszuschliessen.
Laufzeit und Kündigung
Verträge für Werbemittel werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Mindestvertragslaufzeit bei digitalen Medien beträgt 12
Monate. Abweichende Zeiträume, insbesondere projekt-, aktions-,
provisions- oder leistungsbezogene Regelungen werden per Auftragsbestätigung
oder Einzelvertrag vereinbart.
Zeitlich befristete Verträge (z.B. bei zeitlich begrenzten
Aktionen) enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Eine Kündigung ist hierfür nicht nötig.
Laufende Verträge können von beiden Seiten jederzeit mit
einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich
gekündigt werden. Wird ein Vertrag nicht gekündigt, verlängert
er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Verlängerungen erfolgen
stets gemäss unserer jeweils aktuellen Preisliste. Die Möglichkeit
der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Bereits entrichtete Entgelte können nicht, auch nicht anteilig,
erstattet werden.
Kündigungen können schriftlich per Post oder Fax erfolgen.
Es gilt der Tag des Eingangs. Der Werbepartner erhält eine
schriftliche Eingangsbestätigung unserer Buchhaltung. Bleibt
diese aus, muss der Werbepartner sicherstellen, dass wir die Kündigung
erhalten haben. Die Nachweispflicht obliegt dem Werbepartner.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnis endet unsere Pflicht
zur Aufbewahrung von Werbemitteln mit dem Tag der letztmaligen Veröffentlichung.
Fristlose Kündigung und Ausschluss
Korrektes geschäftliches Verhalten, die Einwilligung per Lastschrift
bzw. fristgerechter Zahlungseingang sind Basis unserer Preisgestaltung
und somit wesentliche Vertragsbestandteile.
Bei Verstössen gegen o.g. Punkte behalten wir uns daher die
einseitige Kündigung aus wichtigem Grund vor. Bei einer vorzeitigen
Vertragsbeendigung verlieren bereits erstellte Angebote und Rechnungen
mit dem Tag der Kündigung ihre Gültigkeit. Bereits erbrachte
Leistungen werden auf Basis marktüblicher Preise abgerechnet,
der Werbepartner ist für weitere Leistungen und Aktionen gesperrt.
Verfügbarkeit, Updates und Wartungsarbeiten
Unsere digitalen Medien stehen ganzjährig im Internet zur Verfügung.
Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass die Plattformen
und die darauf platzierten Werbemittel jederzeit zum Abruf zur Verfügung
stehen.
Da wir vor allem die Server Dritter nutzen, ist die Abrufbarkeit
der Werbemittel in erster Linie von der Erreichbarkeit der Server
unserer Partner ("Provider") abhängig.
Jedoch kann kein Provider eine ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit
des Datenabrufs garantieren. Durch Wartungsarbeiten an Servern und
Datenbanken, technischen Problemen an Hardware, Software, Knotenpunkten,
Leitungen, etc. kann es zu temporären Störungen des Datenabrufs
kommen. Dasselbe gilt für arbeitstechnische Ausfälle wie
sie beispielsweise beim Update der Magazine, Wechsel des Providers,
des Servers oder der Software (z.B. Bannerverwaltung, CMS o.ä.)
vorkommen können. In jedem Fall bemühen wir uns, eventuelle
Ausfallzeiten gering zu halten.
Bei entsprechenden Ausfällen besteht durch die Nichterreichbarkeit
der Werbemittel kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung,
Kündigung des Vertrags oder andere Ersatzansprüche.
Mängel und Gewährleistung
Im Rahmen unserer technischen Standards gewährleisten wir eine
funktionsgerechte Wiedergabe der Werbemittel. Die Gewährleistung
gilt nicht für Schönheitsfehler oder Fehler bei der Anzeige
des Werbemittels. Auch die unterschiedliche Darstellung durch die
verschiedenen Browser ist ausdrücklich von der Gewährleistung
ausgenommen.
Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung. Eine Nachbesserung
auf Grund von termingebundenen Aufträgen kann nur abgelehnt
werden, wenn dies im Vorfeld ausdrücklich festgelegt wurde.
Für Umstände, die auf höherer Gewalt, auf Leistungen
Dritter oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen
liegen, übernehmen wir keine Gewähr.
Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Behebung von Mängeln
deren rechtzeitige Anzeige. Ansprüche wegen offensichtlicher
Mängel, die nicht unverzüglich, spätestens binnen
3 AT nach Kenntnis bzw. Möglichkeit zur Kenntnisnahme schriftlich
angezeigt werden, sind ausgeschlossen.
Mängel berechtigen nicht zur Rückbuchung oder Stornierung
eines Lastschriftauftrags.
Haftung
Wir prüfen die Werbemittel weder auf deren rechtliche Zulässigkeit
noch auf Verstösse gegen Rechte Dritter. Für bereitgestellte
und veröffentlichte Daten ist ausschliesslich der Werbepartner
selbst verantwortlich. Dies bezieht sich auch auf Inhalt, Richtigkeit,
Aktualität und Vollständigkeit der Daten.
Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäss
dem BGB, bis zur Höhe, die für uns als Schaden vorhersehbar
war. Unsere maximale Haftung ist auf die Höhe der jeweiligen
Auftragssumme (bei jährlicher Abrechnung auf den Restwert im
betreffenden Abrechnungs- zeitraum) beschränkt. Eine weitergehende
Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, o.ä.
ist generell ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Dritte. Für Schäden oder Minderung
durch Witterungseinflüsse, Brand oder Dritte schliessen wir
ebenfalls die Haftung aus. Bei höherer Gewalt, Unwetter sowie
Umständen oder Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten
haben, haften wir zudem nicht für die Termineinhaltung. Die
Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung
verlorener Werbemittel oder sonstiger Inhalte und Daten.
Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind generell ausgeschlossen.
Änderung unserer Webseiten
Das Mediengeschäft ist stetig im Wandel, das Internet ein schnelles
Medium. Wir behalten uns daher ausdrücklich vor, unsere Medien
jederzeit nach eigenem Ermessen im Ganzen oder in Teilen zu ändern,
neu zu gestalten, anzupassen, zu erweitern, zu ergänzen oder,
bei Bedarf, auch in Teilen oder im Ganzen zu löschen.
Dies bedarf nicht der Zustimmung oder Information der einzelnen
Werbepartner und bezieht sich im Besonderen auf Format, Gestaltung,
Struktur und Aufbau der Medien und deren Inhalte, Art, Anzahl und
Adressen der beteiligte Verlinkungen und Domains (Internetadressen),
optische und inhaltliche Standards, Grösse, Art, Gestaltung
und Umfeld der verfügbaren Werbemittel, Anordnung und Art der
Präsenz der Werbepartner, Gesamtzahl der Werbepartner und Werbeformen,
Bewerbung der Medien sowie die Aufnahme von neuen Werbeformen, Sonderwerbeformen,
Partnern oder Subunternehmern.
Änderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht,
Rücktrittsrecht oder Ersatzansprüche. Sollte bei einer
Löschung der Eintrag eines Werbepartners betroffen sein, akzeptiert
dieser eine vergleichbare Ersatzlösung. Ausnahmen von dieser
Regelung müssen in begründeten Fällen vorab ausdrücklich
schriftlich festgehalten werden.
Leistungen, die nicht Vertragsinhalt sind oder werden können,
wie z.B. Domains (Internetadressen) und Verlinkungen sowie Zusatzleistungen
oder Leistungen, die wir kostenlos oder temporär zur Verfügung
stellen, können jederzeit ohne Ankündigung oder Frist
angepasst sowie in Teilen oder im Ganzen wieder eingestellt werden.
Dies bedarf nicht der Zustimmung oder Information unserer Werbepartner,
Partner und Mitglieder.
Wir behalten uns vor, das mit den Werbepartnern bestehende Vertragsverhältnis
auch durch Dritte ausführen zu lassen sowie gegebenenfalls
Webseiten, Magazine, Projekte oder Medien im Ganzen oder in Teilen
zu veräussern. Auch dies begründet kein Sonderkündigungsrecht,
Rücktrittsrecht oder Ersatzansprüche.
Änderungen unserer AGB
Wir sind berechtigt, unsere AGB jederzeit zu ändern, anzupassen
oder zu ergänzen. Änderungen werden per E-Mail oder im
Internet unter www.Himmels.net mit einer angemessenen Frist angekündigt.
Die alleinige Bekanntgabe im Internet wird hierbei als hinreichende
Änderungsmitteilung vereinbart.
Widerspricht der Werbepartner den geänderten Bestimmungen nicht
innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis (bzw. Möglichkeit zur
Kenntnisnahme) oder spätestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem
die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese wirksam.
Widerspricht der Werbepartner innerhalb dieser Frist schriftlich
per Fax oder Post, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen
bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode fortgesetzt. In diesem
Fall behalten wir uns jedoch vor, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
In jedem Fall treten die geänderten AGB bei Neubuchungen und
Vertragsverlängerungen (nächster Abrechnungszeitraum)
automatisch in Kraft.
Sind Änderungen und Ergänzungen aus rechtlichen oder existenziellen
Gründen unerlässlich, entfällt unsere Ankündigungspflicht
und das Widerspruchsrecht des Werbepartners. Derartige Änderungen
und Ergänzungen begründen keine Sonderkündigungsrecht
oder Ersatzansprüche. Analog gilt oben Genanntes auch für
ergänzenden Regelungen und TB. Siehe dazu auch unter "Gültigkeit
der AGB".
Daten und Datenschutz
Die Daten der Werbepartner werden bei uns gemäss den gesetzlichen
Bestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung
erfolgt nur insofern, wie dies zur ordnungsgemässen Leistungserbringung
erforderlich bzw. vereinbart ist. Wir haben jedoch keinen Einfluss
auf die rechtmässige Nutzung der im Internet veröffentlichen
Daten und Inhalte durch Dritte.
Erreichbarkeit per E-Mail
Werbemails und Spams sind lästig. Jedoch muss der Werbepartner
sicherstellen, dass er unsere E-Mails mit relevanten Daten zur Kundenbeziehung
(wie aktuelle Änderungen, Angeboten und Aktionen, etc.) jederzeit
erhält. Optional kann der Werbepartner auch weitere Informationen
und kostenlose Newsletter erhalten. Ist dieser Service nicht gewünscht,
kann er jederzeit abbestellt werden.
PR und Pressemitteilungen
Wir behalten uns vor, die Namen der Werbepartner in unseren "News",
bei Bedarf auch in Pressmitteilungen ("PM") zu veröffentlichen.
Ist dies nicht gewünscht, muss dies vor Vertragschluss angezeigt
werden.
Bei Bedarf können gemeinsame PM verfasst werden. Alle anderen
PM, die uns oder unsere Medien beinhalten oder darauf Bezug nehmen,
sind vor der Veröffentlichung durch uns frei zu geben.
Sonstiges
Sondervereinbarungen, mündliche Absprachen und Zusagen bedürfen
der Schriftform und unserer Unterschrift. Dies gilt auch für
die Änderung der Schriftformerfordernis. Jegliche Vertragsabrede,
die unsere AGB (auch in Teilen) berührt, bedarf eines Einzelvertrags
sowie unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung um
gültig zu werden.
Manuelle Änderungen oder Zusätze an Auftragsbestätigungen
oder Verträgen durch den Werbepartner sind unzulässig
und somit nichtig. Sie gelten als nicht geschrieben. Die Rechtmässigkeit
des eigentlichen Vertrags bleibt von dieser Regelung unberührt.
Die Geschäftspartner verpflichten sich, geschäftliche
Verhandlungen, Unterlagen, Konditionen und Verträge, insbesondere
bei individuellen Vereinbarungen, Rabatt- und Sonderaktionen sowie
bei Mitgliedschaften, vertraulich zu behandeln und Stillschweigen
gegenüber Dritte zu wahren. Dies gilt auch für Interessenten,
mit denen keine oder noch keine Zusammenarbeit zustande gekommen
ist.
Anders lautende AGB der Geschäftspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Allgemeinen Geschäfts-
oder Einkaufsbedingungen wird hiermit bereits ausdrücklich
widersprochen. Kommt es zu einer geschäftlichen Zusammenarbeit
gelten unsere AGB als durch den Geschäftspartner akzeptiert.
Sollte einer der obigen Regelungen unwirksam sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der Übrigen nicht berührt. Die
Parteien vereinbaren, die unwirksamen Klausel durch eine gültige
Regelung zu ersetzen, die der ursprünglich gewollten wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, falls sich ein
Vertrag als lückenhaft oder undurchführbar erweisen sollte.
Das Vertragsverhältnis als solches bleibt unabhängig davon
bestehen, § 139 BGB findet keine Anwendung.
Ergänzend zu unseren AGB gelten gesonderte Regelungen und TB
(siehe "Gültigkeit der AGB").
Erfüllungsort ist München. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Soweit rechtlich zulässig wird
München als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 01. April 2007
Frühere Versionen verlieren an Gültigkeit
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